Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Autovermietung bei
CRS Consulting Related Services e.U.
FN 317448 k, Handelsgericht Wien
Küniglberggasse 7, 1130 Wien
(im Folgenden „Vermieter")

Stand: 01.01.2025

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Mietverträge über Kraftfahrzeuge, die zwischen CRS Consulting Related Services e.U. (im Folgenden „Vermieter") und dem Mieter (im Folgenden „Mieter") geschlossen werden.

1.2 Etwaige abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn der Vermieter sie ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

2. Reservierung und Vertragsschluss

2.1 Reservierungen
Der Mieter kann das gewünschte Fahrzeug mündlich, telefonisch, schriftlich oder online reservieren. Eine Reservierung gilt als unverbindlich, bis der Vermieter sie entweder schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt oder dem Mieter das Fahrzeug tatsächlich überlässt.

2.2 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Mieter und der Vermieter eine entsprechende schriftliche Vereinbarung unterzeichnen oder das Fahrzeug tatsächlich übernommen wird. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen, beispielsweise wenn Zweifel an der Identität, der Fahrtüchtigkeit oder der Bonität des Mieters bestehen.

3. Mietvoraussetzungen und Fahrer

3.1 Führerschein- und Altersanforderungen
Der Mieter (und jede Person, die das Fahrzeug fährt) muss einen gültigen Führerschein der jeweiligen Klasse vorlegen, der seit mindestens 3 Jahr ununterbrochen gültig ist. Das Mindestalter kann je nach Fahrzeugkategorie variieren; in der Regel beträgt es 25 Jahre.

3.2 Weitere Fahrer
Zusätzliche Fahrer müssen bei Vertragsschluss genannt werden und dieselben Voraussetzungen (Alter, Führerschein) erfüllen. Fahren Dritte das Fahrzeug ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters, kann dies zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.

3.3 Identitätsnachweis
Der Vermieter kann die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass) und einer gültigen Kreditkarte oder anderer Zahlungsnachweise verlangen.

4. Fahrzeugübernahme und Zustand

4.1 Übergabeprotokoll
Bei Übernahme wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand, vorhandene Schäden, Kilometerstand und Tankfüllung festhält. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel sofort anzuzeigen.

4.2 Fahrzeugzustand
Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.

4.3 Mängel während der Mietzeit
Tritt während der Mietzeit ein technischer Defekt oder sonstiger Mangel auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine eigenmächtigen Reparaturen in Auftrag gegeben oder durchgeführt werden.

5. Mietpreis, Zahlungsmodalitäten und Kaution

5.1 Mietpreis
Der Mietpreis ergibt sich aus der zum Mietzeitpunkt gültigen Preisliste des Vermieters oder aus einer individuellen Vereinbarung (z. B. Pauschalpreis). Eventuelle Zusatzkosten (z. B. für Mehrkilometer, Zustellung, Sonderzubehör) werden gesondert berechnet.

5.2 Zahlungsmodalitäten
Soweit nicht anders vereinbart, ist der gesamte Mietpreis einschließlich etwaiger Zusatzkosten im Voraus oder bei Fahrzeugübernahme fällig. Der Vermieter legt fest, welche Zahlungsarten akzeptiert werden (z. B. Kreditkarte, EC-Karte, Barzahlung).

5.3 Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen, z. B. durch Kreditkartenblock oder Barhinterlegung. Die Kaution wird nach Rückgabe des Fahrzeugs und abschließender Prüfung auf Schäden oder offene Forderungen umgehend erstattet oder freigegeben.

6. Versicherung und Haftung

6.1 Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert; je nach Vereinbarung kann zusätzlich ein Kaskoschutz (Voll- oder Teilkasko) bestehen. Selbstbehalte und Details zu Versicherungsleistungen oder Ausschlüssen werden im Mietvertrag oder dessen Anlagen geregelt.

6.2 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Mietfahrzeug, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind (z. B. Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss, Teilnahme an Rennen, Nichtverschließen des Fahrzeugs). Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen oder bei Verletzung von Sorgfaltspflichten kann der Mieter auch über den vereinbarten Selbstbehalt hinaus in voller Höhe haftbar sein.

6.3 Unfall, Diebstahl, Schäden
Bei Unfällen oder Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und den Vermieter sofort zu informieren. Der Mieter hat alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

6.4 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits zurückzuführen sind. Eine weitergehende Haftung (z. B. für entgangene Urlaubsfreuden, reine Vermögensschäden) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

7. Nutzung des Fahrzeugs

7.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen bzw. für übliche Fahrten verwendet werden. Motorsportliche Veranstaltungen, Geländefahrten, Fahrsicherheitstrainings oder gewerbliche Personenbeförderung sind untersagt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

7.2 Auslandsfahrten
Fahrten in andere Länder sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

7.3 Rauch- und Tierverbot
Der Mieter hat sicherzustellen, dass nicht im Fahrzeug geraucht wird bzw. keine Tiere transportiert werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Verstößen kann der Vermieter eine Sonderreinigungsgebühr geltend machen.

8. Rückgabe des Fahrzeugs

8.1 Rückgabeort und -zeit
Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und an dem vereinbarten Ort in vertragsgemäßem Zustand (inkl. vertraglich festgelegter Tankregelung) zurückzugeben.

8.2 Rückgabeprotokoll
Der Zustand des Fahrzeugs (Kilometerstand, etwaige neue Schäden, Tankfüllung) wird bei Rückgabe in einem Rückgabeprotokoll dokumentiert.

8.3 Verspätung und Vertragsverletzung
Gibt der Mieter das Fahrzeug später als vereinbart zurück, kann der Vermieter für die überzogene Zeit weitere Mietgebühren berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. für entgangene Folgevermietungen) bleiben vorbehalten.

9. Kündigung und Stornierung

9.1 Stornierung
Stornierungen bedürfen der schriftlichen Form (z. B. E-Mail). Bei einer Stornierung kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung (Stornogebühr) verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und ist ggf. in der Preisliste oder im Mietvertrag festgelegt.

9.2 Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter wesentliche Pflichten verletzt (z. B. grobe Fahrlässigkeit, Zahlungsverzug). In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben.

10. Datenschutz

10.1 Erhebung und Verarbeitung
Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung (Mietvertrag, Buchhaltung, Versicherung).

10.2 Datenweitergabe
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung (z. B. Versicherung) oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

10.3 Auskunft und Löschung
Der Mieter kann jederzeit Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Eine Löschung erfolgt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr entgegenstehen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Sofern gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Wien vereinbart.

11.2 Schriftform
Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

11.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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